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Allgemeine Geschäftsbedingungen für ICS - intelligent commerce solutions
ics ist ein Produkt der Cubes Craft GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Kundenkreis
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge der Cubes Craft GmbH über das Produkt „ics“ und damit verbundene Website-, Software-, Hosting-, Lizenz-, Marketing-, Wartungs-, Support- und Digitalleistungen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Cubes Craft ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsunterlagen, Rangfolge und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die fristgerechte Annahme des verbindlichen Angebots zustande. Eine vom Kunden unterzeichnete Annahmeerklärung, eine eindeutige Annahme per E-Mail oder eine sonstige nachweisbare Zustimmung, oder Zahlung genügt, soweit im Angebot keine strengere Form vorgesehen ist.
Die Auftragsbestätigung dokumentiert den Vertragsschluss. Sie ändert das angenommene Angebot nicht. Abweichungen gelten nur nach erneuter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.
Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: individuell ausgehandelte und dokumentierte Vereinbarungen; Angebot einschließlich besonders hervorgehobener Hauptbedingungen; Leistungs- und Übergabeverzeichnis; Projektkalkulation; unveränderte Auftragsbestätigung; diese AGB.
Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Eine bloße Unterschrift unter einem vorformulierten Text ersetzt kein tatsächliches Aushandeln.
§ 3 Leistungsgegenstand und Leistungsgrenzen
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot und dem Leistungs- und Übergabeverzeichnis.
Cubes Craft schuldet nur ausdrücklich bezeichnete Funktionen, Inhalte, Schnittstellen, Servicezeiten und Übergabebestandteile.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere zusätzliche Seiten, Module, Kampagnen, Texte, Bilder, Übersetzungen, rechtliche Prüfungen, Datenschutztexte, Barrierefreiheitsprüfungen, App-Store-Gebühren oder Mediabudgets, sind gesondert zu beauftragen und zu vergüten.
Cubes Craft darf technisch gleichwertige Lösungen einsetzen, sofern die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird und berechtigte Kundeninteressen gewahrt bleiben.
§ 4 Werk-, Lizenz- und Dauerschuldanteile
Einmalige Konzeptions-, Design-, Programmierungs- und Einrichtungsleistungen können werkvertraglichen Charakter haben. Hosting, laufende Nutzung, Pflege und Support sind fortlaufende Leistungen.
Soweit Leistungsbestandteile wirtschaftlich und technisch trennbar sind, werden sie rechtlich selbständig behandelt. Die Unwirksamkeit oder Beendigung eines Teils lässt andere, bereits vollständig erbrachte und vergütungspflichtige Teile unberührt.
Gesetzliche Rechte des Kunden zur Kündigung von Werkleistungen bleiben unberührt. Die Vergütungsfolgen richten sich nach Gesetz, Angebot und diesen AGB.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Zugangsdaten, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen bereit.
Der Kunde prüft Entwürfe und Zwischenergebnisse unverzüglich und erteilt Freigaben oder konkret begründete Änderungswünsche innerhalb der vereinbarten Frist, sonst innerhalb von zehn Werktagen.
Der Kunde sichert zu, zur Nutzung aller von ihm bereitgestellten Inhalte, Marken, Bilder, Daten und Software berechtigt zu sein.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung verlängern Fristen angemessen und können nach vorherigem Hinweis gesondert berechnet werden.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
Änderungswünsche außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten als Zusatzauftrag.
Cubes Craft teilt vor Ausführung nach Möglichkeit die Auswirkungen auf Preis, Termine und Betrieb mit. Dringende Sicherheits- oder Störungsmaßnahmen dürfen ohne vorherige Zustimmung ausgeführt werden, wenn dies zur Schadensabwehr erforderlich und dem Kunden zumutbar ist.
Zusatzleistungen werden nach dem vereinbarten Stundensatz oder einem gesonderten Angebot berechnet.
§ 7 Abnahme einmaliger Werkleistungen
Soweit eine Abnahme vorgesehen ist, zeigt Cubes Craft die Fertigstellung an und stellt die Leistung zur Prüfung bereit.
Der Kunde erklärt die Abnahme innerhalb von zehn Werktagen oder benennt nachvollziehbar wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nutzt der Kunde die Leistung produktiv und wurde er bei Bereitstellung auf die Bedeutung der Nutzung hingewiesen, kann dies als Abnahme gelten, sofern keine wesentlichen Mängel angezeigt wurden.
Teilabnahmen können für abgrenzbare, selbständig nutzbare Leistungsabschnitte vereinbart werden.
§ 8 Nutzungsrechte während der Business Flat
Während der Business Flat erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Die Nutzung ist auf das im Angebot bezeichnete Unternehmen, Projekt und die bezeichnete Domain beschränkt.
Bearbeitung, Vervielfältigung, Nachbildung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Übertragung auf Dritte oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedürfen der vorherigen Zustimmung von Cubes Craft.
Kundeneigene Inhalte und Rechte verbleiben beim Kunden.
§ 9 Mindestnutzungsdauer und Vertragsende
Die Business Flat hat eine feste Mindestnutzungsdauer von 120 Monaten. Wenn nicht anders vereinbart.
Der Vertrag endet nach Ablauf der 120 Monate, sofern die Parteien nicht rechtzeitig eine Anschlussvereinbarung treffen.
Eine ordentliche, folgenlose Beendigung vor Ablauf der Mindestnutzungsdauer ist nicht vorgesehen. Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte, insbesondere bei Werkleistungen, sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform.
§ 10 Vergütung, Fälligkeit und Rechnungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Monatliche Entgelte sind im Voraus spätestens am dritten Werktag des jeweiligen Abrechnungsmonats fällig. Einmalige Entgelte sind mit Rechnungszugang fällig, sofern kein anderes Datum vereinbart ist.
Die Monatsgebühr vergütet die zeitlich begrenzte Nutzung und die laufenden Leistungen. Sie ist keine Kaufpreisrate auf den Vollprojekt- und Übernahmepreis, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
§ 11 Zahlungsverzug
Der Kunde gerät nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Verzug. Bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit ist keine Mahnung erforderlich.
Bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, die gesetzliche Verzugspauschale sowie der Ersatz weitergehender, nachgewiesener Verzugsschäden.
Cubes Craft ist berechtigt, für Rücklastschriften, Sperrungen, Wiederfreischaltungen und berechtigte Rechtsverfolgung die tatsächlich angefallenen, angemessenen Kosten zu verlangen.
Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und anschließend auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet, soweit der Kunde keine zulässige andere Tilgungsbestimmung trifft.
§ 12 Leistungsaussetzung und Sperrung
Befindet sich der Kunde mit mindestens einer Monatsgebühr in Verzug und zahlt er trotz angemessener Nachfrist nicht, darf Cubes Craft nicht zwingend erforderliche Leistungen angemessen aussetzen.
Bei einem Rückstand von mindestens zwei Monatsgebühren, bei Sicherheitsgefährdung oder erheblicher rechtswidriger Nutzung dürfen Zugänge, Support und Hosting nach vorheriger Ankündigung gesperrt werden. Eine Ankündigung ist entbehrlich, wenn eine sofortige Sperrung zur Schadensabwehr erforderlich ist.
Die Sperrung muss verhältnismäßig sein und wird nach vollständiger Beseitigung des Grundes innerhalb angemessener Frist aufgehoben.
Eine vom Kunden verursachte Sperrung lässt fällige Vergütungsansprüche grundsätzlich unberührt.
§ 13 Bedingte Umstellung auf Vollübernahme
Die in diesem Paragraphen beschriebene Umstellung gilt nur, wenn sie im Angebot als wesentliche Hauptbedingung mit konkretem Betrag, ausgefüllter Kalkulation und gesonderter Kundenbestätigung vereinbart wurde.
Die Business Flat wird in das Vollübernahmemodell umgestellt, wenn der Kunde ohne von Cubes Craft zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig beendet, die Vertragserfüllung endgültig verweigert oder durch eine erhebliche Pflichtverletzung die berechtigte außerordentliche Beendigung verursacht.
Bei Zahlungsverzug gilt Absatz 2 grundsätzlich erst nach einem Rückstand von mindestens zwei Monatsgebühren und erfolgloser Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen. Gesetzlich zulässige Ausnahmen bleiben unberührt.
Mit der Umstellung wird der konkret vereinbarte Vollprojekt- und Übernahmepreis fällig. Nach vollständiger Zahlung überträgt Cubes Craft die in Anlage 1 bezeichneten dauerhaften Nutzungsrechte und Übergabeunterlagen.
Der Vollprojekt- und Übernahmepreis ist die Gegenleistung für die dauerhafte Übernahme und keine Vertragsstrafe. Bis zur vollständigen Zahlung erfolgt keine Rechteübertragung.
Bis zum Ende der laufenden Bereitstellung entstandene Monats- und Zusatzentgelte bleiben geschuldet. Zukünftige Monatsentgelte nach der Umstellung werden nicht zusätzlich verlangt. Weitergehender Schaden kann nur verlangt werden, soweit er nicht bereits abgegolten ist.
§ 14 Vorzeitige Kündigung und Abrechnung
Kündigt der Kunde einen werkvertraglichen Leistungsanteil frei, richtet sich die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Cubes Craft kann die vereinbarte Vergütung verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen, soweit das Gesetz dies vorsieht.
Bei Beendigung aus wichtigem Grund werden bis zur Beendigung erbrachte Leistungen, verbindlich eingegangene Drittverpflichtungen und sonstige gesetzliche Ansprüche abgerechnet.
Greift die wirksam vereinbarte Umstellung nach § 13, erfolgt die Abrechnung vorrangig nach dieser Regelung.
Der Kunde hat bereits erhaltene Arbeitsergebnisse, soweit sie nicht dauerhaft übertragen wurden, nach Vertragsende nicht weiter zu nutzen und Zugänge oder Kopien auf Verlangen zu löschen.
§ 15 Pauschalierter Abwicklungsschaden und weiterer Schadensersatz
Ein pauschalierter Abwicklungsschaden in Höhe des Vollprojekt- und Übernahmepreises gilt nur, wenn dies im Angebot ausdrücklich, gesondert und auf Grundlage der ausgefüllten Projektkalkulation vereinbart wurde und keine Vollübernahme stattfindet.
Die Pauschale darf den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Cubes Craft bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Bereits durch andere Zahlungen abgegoltene Schadenspositionen werden nicht nochmals verlangt.
Weiterer Schadensersatz kann insbesondere angemessene Rechtsverfolgungskosten, nicht stornierbare Drittanbieteraufwendungen, erforderliche Wiederherstellungs- und Sicherheitskosten sowie nachgewiesenen entgangenen Gewinn umfassen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 16 Außerordentliche Kündigung
Beide Parteien können aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen, wenn die Fortsetzung unter Berücksichtigung aller Umstände und beiderseitigen Interessen unzumutbar ist.
Beruht der wichtige Grund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, ist grundsätzlich eine angemessene Abhilfefrist oder Abmahnung erforderlich.
Eine Frist oder Abmahnung kann entbehrlich sein bei endgültiger Leistungsverweigerung, schwerwiegender Sicherheitsgefährdung, vorsätzlicher rechtswidriger Nutzung, unbefugter Weitergabe wesentlicher Systembestandteile oder sonstigen besonderen Umständen.
Die Kündigung ist innerhalb angemessener Frist nach Kenntnis des Kündigungsgrundes zu erklären. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 17 Erhebliche Vertragsverletzungen und unzulässige Nutzung
Erhebliche Vertragsverletzungen können insbesondere sein: unbefugte Weitergabe von Zugängen oder Leistungen; unerlaubte Vervielfältigung oder Unterlizenzierung; Manipulation von Schutz- oder Sicherheitssystemen; rechtswidrige Inhalte; Verletzung von Rechten Dritter; vorsätzliche Störung von Systemen; erhebliche Bedrohung oder Belästigung von Beschäftigten; bewusst falsche Angaben, die die Vertragserfüllung wesentlich gefährden; wiederholte Verweigerung notwendiger Mitwirkung.
Berechtigte Beschwerden, sachliche Kritik, die Geltendmachung gesetzlicher Rechte und wahrheitsgemäße Äußerungen stellen keine Vertragsverletzung dar.
Maßnahmen von Cubes Craft müssen verhältnismäßig sein und die konkrete Pflichtverletzung berücksichtigen.
§ 18 Dauerhafte Rechteübertragung
Eine dauerhafte Übertragung erfolgt nur im Umfang der ausdrücklich als übertragbar bezeichneten Bestandteile und erst nach vollständiger Zahlung.
Soweit rechtlich möglich und ausdrücklich vereinbart, erhält der Kunde zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte für den vereinbarten Geschäftszweck. Ausschließliche Rechte bedürfen ausdrücklicher Bezeichnung.
Nicht übertragen werden Urheberpersönlichkeitsrechte, allgemeines Know-how, Methoden, Standardmodule, Frameworks, Bibliotheken, Vorlagen und vorbestehende Bestandteile von Cubes Craft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Cubes Craft darf allgemeine, nicht kundenspezifische Kenntnisse, Methoden und nicht vertrauliche Bestandteile weiterverwenden.
§ 19 Drittanbieter, Open Source und Fremdlizenzen
Drittanbieterleistungen und Open-Source-Komponenten unterliegen den jeweiligen Bedingungen der Rechteinhaber.
Cubes Craft kann keine weitergehenden Rechte übertragen, als ihr selbst zustehen.
Änderungen von Preisen, Bedingungen oder Verfügbarkeit unabhängiger Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Cubes Craft. Notwendige Mehrkosten werden nur nach vorheriger Mitteilung oder gesonderter Beauftragung berechnet, soweit keine Sofortmaßnahme erforderlich ist.
§ 20 Domain, Hosting, Verfügbarkeit und Wartung
Domaininhaber, Registrar und Hostingumfang ergeben sich aus Anlage 1.
Eine bestimmte Mindestverfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service Level vereinbart wurde.
Wartungsfenster, Sicherheitsupdates, Internetstörungen und Ausfälle unabhängiger Infrastruktur können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Cubes Craft informiert über planbare wesentliche Wartungen nach Möglichkeit vorab.
§ 21 SEO, Marketing und wirtschaftlicher Erfolg
Cubes Craft schuldet die vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch eine bestimmte Suchmaschinenposition, Reichweite, Anzahl von Anfragen, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.
Suchmaschinen, Plattformen und Werbenetzwerke können Algorithmen, Richtlinien und Kontenbedingungen ändern. Cubes Craft haftet nicht für solche Änderungen, sofern kein eigenes Verschulden vorliegt.
Werbe- und Mediabudgets sowie Plattformgebühren sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich ausgewiesen sind.
§ 22 Mängelrechte
Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und beschreibt sie so genau, dass eine Prüfung möglich ist.
Cubes Craft erhält eine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung.
Keine Mängelansprüche bestehen für Störungen, die der Kunde oder Dritte durch nicht freigegebene Änderungen, ungeeignete Systeme, falsche Bedienung, fehlende Updates oder vertragswidrige Nutzung verursacht haben.
Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt.
§ 23 Haftung
Cubes Craft haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Arglist und im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Cubes Craft.
§ 24 Inhalte, Rechtmäßigkeit und Freistellung
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte, Angebote, Werbeaussagen, Preisangaben, Einwilligungen, Impressums- und Datenschutzinformationen verantwortlich, soweit Cubes Craft nicht ausdrücklich eine gesonderte rechtliche Prüfung übernommen hat.
Der Kunde stellt Cubes Craft von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden zu vertretenden Rechtsverletzungen beruhen. Cubes Craft informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Schritte der Rechtsverteidigung mit ihm ab.
Cubes Craft darf offensichtlich rechtswidrige Inhalte bis zur Klärung sperren oder entfernen.
§ 25 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit Cubes Craft personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind vertraulich zu behandeln. Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus.
Zugangsdaten sind geheim zu halten und bei Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich zu ändern.
§ 26 Daten, Sicherungen und Vertragsende
Der Kunde sichert eigene Originaldaten und Inhalte, sofern keine gesonderte Sicherungsleistung vereinbart ist.
Vor Vertragsende kann der Kunde einen Export seiner eigenen, technisch exportierbaren Daten verlangen. Zusätzlicher Migrations- oder Aufbereitungsaufwand wird nach vorheriger Vereinbarung vergütet.
Nach Vertragsende darf Cubes Craft Daten nach angemessener Übergangsfrist löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Beweisinteressen entgegenstehen.
Bis zur vollständigen Zahlung kann Cubes Craft die Übergabe eigener Arbeitsergebnisse und Zugänge im gesetzlich zulässigen Umfang zurückbehalten.
§ 27 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung und Subunternehmer
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis, soweit gesetzlich zulässig.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf der Zustimmung von Cubes Craft, soweit kein zwingendes Recht entgegensteht.
Cubes Craft darf qualifizierte Subunternehmer einsetzen und bleibt für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verantwortlich.
§ 28 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund von Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere Naturereignissen, Krieg, behördlichen Maßnahmen, flächendeckenden Strom- oder Netzausfällen, Arbeitskämpfen oder erheblichen Cyberangriffen trotz angemessener Schutzmaßnahmen.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei und begrenzt die Auswirkungen nach Möglichkeit.
Dauert das Hindernis länger als 60 Tage und ist eine wesentliche Leistung betroffen, können beide Parteien den betroffenen Leistungsanteil aus wichtigem Grund beenden.
§ 29 Mitteilungen und Nachweis
Vertragsrelevante Erklärungen sind an die im Angebot genannten Kontaktadressen zu richten. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Für Kündigungen und Mahnungen genügt Textform, soweit Gesetz oder Angebot keine strengere Form verlangen.
Cubes Craft darf Versand-, Empfangs-, Freigabe- und Systemprotokolle als Nachweis verwenden. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis offen.
§ 30 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz der Cubes Craft GmbH Gerichtsstand. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist der Sitz von Cubes Craft, soweit sich aus der Natur der Leistung nichts anderes ergibt.
Sind einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften; eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel findet nicht statt.